Allgemeines
Der Verein der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule Ehingen e.V. wurde bereits im Jahre 1981 gegründet und hat heute ca. 200 Mitglieder. Diese setzen sich aus ca. 20 Firmen, 10 Innungen und Verbänden sowie Privatpersonen, wie Lehrkräfte, ehemalige Schüler und auch Eltern zusammen.
Rückenwind – wir sind dabei!
Der Förderverein ist zertifizierter Kooperationspartner im Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, eine Initiative des Kultusministerium Baden-Württemberg.
Durch gezielte Programme und Maßnahmen versuchen wir entstanden Lernrückstände bei unseren Schülern und Schülerinnen abzubauen. Sowohl im fachlichen aber auch sozial/emotionalen Bereich finanzieren wir auf Antrag die erforderlichen Maßnahmen.
Mitgliedschaft
Damit der Verein seinen Zweck erfüllen kann, ist er auf seine Mitglieder angewiesen und daher über jedes neue Mitglied sehr froh.
Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule Ehingen e.V. kann jeder werden der den Gedanken und die Ziele des Vereins mitträgt. Die Mitgliedsbeiträge betragen für Privatpersonen 10,- € und für Firmen, Innungen, Verbände usw. 60,- € pro Jahr. Wenn auch Sie gerne Mitglied werden wollen, auch eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft ist möglich, erhalten Sie hier die jeweilige Beitrittserklärung.
Spenden
Spenden erleichtern das Erreichen unserer Ziele. Möchten auch
Sie uns helfen diese Ziele schnell und unbürokratisch umzusetzen,
dann können Sie dem Verein gerne eine Spende zukommen lassen.
Überweisungen bitten wir auf die
IBAN: DE30 6309 1010 0612 7770 06,
BIC: GENODES1EHI bei der
Donau-Iller Bank e.G., vorzunehmen.
Fördermittel
Für Aktionen und Veranstaltungen, die den Zielen der
Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule
Ehingen
e.V.
entsprechen, können beim Geschäftsführer, Herrn
Martin Mauz,
Fördermittel beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie entweder im allgemeinen
Lehrerzimmer E 2.18/19 im Fach
Förderverein oder direkt hier zum Download.
Geben Sie das ausgefüllte Formular bei Herrn Mauz ab.
Postfach oder persönlich. Eine persönliche Abgabe ist
empfehlenswert, um Details zu besprechen und den Ablauf zu verkürzen.
Barabholer erhalten das Originalformular zurück und
können den Betrag, wenige Tage später,
im Beratungscenter der Donau-Iller Bank e.G. im
Bucksgäßle 1 in Ehingen abholen.
Hinweis: Für die Fördermaßnahme
müssen Belege oder Kopien der Belege nachgereicht werden.
- Ihren vollständigen Namen und das Datum eintragen
- Ankreuzen, ob Sie Fördervereinsmitglied sind oder nicht.
-
Die zu fördernde Maßnahme kurz beschreiben.
Sie können auch eine formlose Beschreibung anfügen. - Die ungefähren Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahme angeben.
- Den gewünschten Förderbetrag angeben
-
Angeben, ob Sie den Betrag bar wünschen und persönlich auf der
Donau-Iller Bank e.G. bei Frau Jana Blum abholen oder eine Überweisung bevorzugen.
Ziele des Vereins
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Gewerblichen Schule Ehingen mit allen ihren derzeitigen oder künftigen allgemein- und berufsbildenden Schulzweigen und Fachabteilungen, insbesondere die Förderung und laufende Verbesserung der technischen und didaktischen Unterrichtsmittel. Außerdem soll der Verein erzieherisch wertvolle Aufgaben finanziell fördern und bedürftige Schüler in ihrer Schul- und Berufsausbildung unterstützen. Er soll die guten Beziehungen pflegen zwischen den Eltern der Schüler, den Ausbildungsbetrieben, den Lehrern, den ehemaligen Schülern und den Freunden der Schule zum Wohle aller an der Schule Lernenden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Vorstandschaft
Position | Name | |
---|---|---|
Vorsitzender | Dr.-Ing. Ulrich Hamme | Geschäftsführer Liebherr Werk Ehingen |
Stv. Vorsitzender | Jochen Münz | Schulleiter GBS Ehingen |
Geschäftsführer | Martin Mauz | Technischer Lehrer Fachbereich Elektrotechnik |
Schatzmeister | Jost Grimm | Donau-Iller Bank e.G. |
Schriftführerin | Susanne Enderle | Sekretärin GBS Ehingen |
Beisitzer | Vorsitzender des Elternbeirats | GBS Ehingen |
Beisitzer | Schülersprecher | GBS Ehingen |
Satzung
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule Ehingen e.V.“.
- Er hat seinen Sitz in Ehingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
- Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
§2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Gewerblichen Schule Ehingen mit allen ihren derzeitigen oder künftigen allgemein- und berufsbildenden Schulzweigen und Fachabteilungen, insbesondere die Förderung und laufende Verbesserung der technischen und didaktischen Unterrichtsmittel. Außerdem soll der Verein erzieherisch wertvolle Aufgaben finanziell fördern und bedürftige Schüler in ihrer Schul-, Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung unterstützen. Er soll die guten Beziehungen pflegen zwischen den Eltern der Schüler, den Ausbildungsbetrieben, den Lehrern, den ehemaligen Schülern und den Freunden der Schule zum Wohle aller an der Schule Lernenden.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Mitgliedschaft
-
Mitglieder des Vereins können werden:
Alle an dem Förderzweck Interessierten, insbesondere gewerbliche Unternehmen, Eltern, frühere Schüler der Schule, die Lehrer der Schule, Ausbildende, sowie mit der Berufsförderung und Berufsausbildung befasste Institutionen. Der Beitritt kann schriftlich oder mündlich einem Mitglied des Vorstandes (§5) erklärt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Verein. - Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung kann Beschwerde eingelegt werden; über sie entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch den Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung, ferner durch Austritt und Ausschluss.
- Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich. Er muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
- Der Ausschluss kann vom Vorstand verfügt werden, wenn das Mitglied die Interessen oder das Ansehen des Vereins erheblich geschädigt hat. Das Mitglied ist vorher zu hören.
§4 Beitrag
- Zur Erreichung des Vereinszweckes wird ein Mitgliederbeitrag erhoben, den die Mitgliederversammlung auf den Beginn des nächsten Geschäftsjahres festsetzt. Neben den Mitgliederbeiträgen sind die dem Verein zufließenden Spenden für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden (§2).
- Der Vorstand kann auf Antrag den Beitrag ganz oder teilweise erlassen.
- Auf Wunsch erhält das Mitglied oder der sonstige Förderer des Vereins nach Eingang des Mitgliederbeitrages oder einer freiwilligen Spende (Geld- oder Sachspende) eine Empfangsbescheinigung, auf welcher die Gemeinnützigkeit des Vereins und die steuerliche Absetzbarkeit der Zuwendung bestätigt werden.
§5 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§6 Vorstand
-
Der Vorstand besteht aus dem:
- ersten Vorsitzenden
- stellvertretenden Vorsitzenden
- Schriftführer
- Schatzmeister und
- Geschäftsführer
- der amtierende Vorsitzende des Elternbeirates
- der Schulleiter der Gewerblichen Schule Ehingen
- der Schülersprecher der Gewerblichen Schule
- Der Vorstand, mit Ausnahme der Beisitzer, wird von der Mitgliederversammlung aus deren Mitte auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vier seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der erste Vorsitzende oder der Geschäftsführer. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der erste Vorsitzende oder im Falle von dessen Verhinderung der Geschäftsführer.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
- Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der Geschäftsführer, beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet diese.
- Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Vereins, seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Vorstand kann über eine Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer bis 750 € pro Jahr entscheiden.
- Über die Verwendung der Mittel bis zu einem Betrag von 1500 € entscheidet der Vorsitzende oder der Geschäftsführer, darüber hinaus der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
- Bei der Verwendung der Mittel können die Mitglieder und das Lehrerkollegium mitwirken. Diesbezügliche Vorschläge oder Anregungen sind beim Geschäftsführer schriftlich einzureichen. Zu den Beratungen über die Mittelverwendung sind von Fall zu Fall die zuständigen Fachlehrer mit beratender Stimme hinzuzuziehen.
- Zur Quittierung von Zahlungen aller Art ist der Schatzmeister oder ein anderes Vorstandsmitglied berechtigt.
§7 Mitgliederversammlung
-
Der Mitgliederversammlung obliegen:
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
- die Entlastung des Vorstands
- die Wahl des Vorstands
- Satzungsänderung des Vereins
- Auflösung des Vereins
- Bestellung von mindestens zwei Rechnungsprüfern
- Beschlussfassung über Anträge zu den Aufgaben des Vereins
- Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alle drei Jahre, binnen eines Zeitraums von vier Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres, durch den Vorsitzenden oder Geschäftsführer einzuberufen. Die Mitglieder sind mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
- Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn der zehnte Teil der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich einzuladen.
- Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Geschäftsführer.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nach Gesetz und Satzung zulässig, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder vom Geschäftsführer und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§8 Verwendung der Mittel des Vereins
- Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3. Die Kassenführung und die Rechnungsführung des Vereins obliegen dem Schatzmeister nach den Weisungen des Vorstands. Die Kassenführung ist jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer zu prüfen.
§9 Satzungsänderung
Über die Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
§10 Auflösung des Vereins
- Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung zu beschließen hat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ist sie nicht beschlussfähig, so ist sie erneut einzuberufen. Die zweite Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
- Zu dem Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, bei Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Alb-Donau-Kreis zur ausschließlichen Verwendung für die Gewerbliche Schule Ehingen. Der Beschluss über die Verwendung der Mittel darf erst nach Einwilligung des für den Verein zuständigen Finanzamts durchgeführt werden.
Datenschutz
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DS-GVO
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
-
Verantwortlicher im Sinne des Artikel 13 Absatz 1 lit. a) DS-GVO ist :
Geschäftsführer des Vereins der Freunde und Förderer der Gewerblichen Schule Ehingen e.V. -
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
- Die für einen Vereinseintritt notwendigen Daten, die zur Verfolgung der Vereinsziele (siehe Satzung) und die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind, dürfen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO in dieser Beitrittserklärung erhoben werden.
- Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
- Die Daten werden zu keiner Zeit an Dritte übermittelt.
-
Speicherdauer:
Die für die Mitglieder- und Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden bei Kündigung der Vereinsmitgliedschaft vollständig gelöscht. -
Betroffenenrechte:
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart