Neuer Kurs zur Vorbereitung auf die Meister Prüfung Teil I und II im Rollladen- und Sonnenschutztechniker- Handwerk an der Gewerblichen Schule in Ehingen
Der Kurs, der bislang bei der Handwerkskammer Ulm stattfand, wurde an die Gewerbliche Schule Ehingen abgegeben. Das macht auch Sinn, da dort seit 1991 die Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker als Landesfachklasse für ganz Baden-Württemberg ausgebildet werden und nun die Aus- und Weiterbildung in einer Hand liegt.
Es ist von Vorteil wenn Sie die Teile III und IV schon absolviert haben, aber nicht Voraussetzung.
Kurszeitraum
Der nächste Kurs findet voraussichtlich vom 15.09.2025 bis zum 12.02.2026
Prüfungszeitraum:
(Die genauen Termine für die einzelnen Prüfungen sind noch nicht festgelegt, finden aber direkt im Anschluss an den Kurs statt.)
- Theorieprüfungen: Feb./März 2026
- Praktische Prüfung: Feb./März 2026
- Situationsaufgabe: Feb./März 2026
Kursgebühren
Die Kursgebühren der Schule betragen 1260,- €, es ist eine Anzahlung in Höhe von 500,- € zu leisten.
Die Prüfungsgebühr der Handwerkkammer Ulm beträgt aktuell 1090,- €.
Weitere Kosten für den Kurs Teil I und II fallen für Sie nicht an außer ggf. Lehrfahrten, Übernachtung und Verpflegung!
Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich auf einem besonderen Vordruck einzureichen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Schule rechtzeitig gemäß der Aufnahmeordnung, jedoch nicht vor Ablauf der Anmeldefrist.
Über die Annahme/Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Weiterführende Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat der Gewerblichen Schule (07391 5803-0) oder der zuständige Lehrer
Während der Sommerferien bitten wir Sie eine kurze Mail zu senden – wir rufen sobald wie möglich zurück.
Weitere Informationen
Infos zur Förderung finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Ulm unter https://www.hwk-ulm.de/meisterpruefung/ Beihilfen.
Die Lehrgangsteilnehmer werden vom Arbeitsamt finanziell gefördert, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Auskunft erteilt das Arbeitsamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.